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TSV-Vereinsausschuss mit klarem „Nein“!


Der Vereinsausschuss des TSV Zella-Mehlis e. V. hat in seiner Beratung am 23. Februar 2022 die aktuelle Situation in der Auseinandersetzung um die Perspektive der Sportobjekte Tennisanlage und Köpfchen beraten. Beide traditionsreichen Sportanlagen sowie die Bergsteigerhütte am Falkenstein wurden 1994 auf der Grundlage von Erbbaurechtsverträgen mit der Stadt Zella-Mehlis vom TSV übernommen. Unermüdlich haben die Vereinsmitglieder seit dem gearbeitet und investiert und alle Sportanlagen des Vereins sind heute nicht nur in Zella-Mehlis anerkannte, attraktive und beliebte Sportstädten.

 

Speziell mit der völligen Neugestaltung der Sportanlage Köpfchen und dem Neubau des Vereinsheimes in den Jahren 1999-2000 entstand ein völlig neues Zentrum der Vereinsarbeit sowie eine sportlich-kulturelle Begegnungs- stätte, die seit dem nicht nur von den Vereinsmitgliedern, sondern auch von vielen Bürgern aus Zella-Mehlis und Umgebung genutzt wird.

Erneut in den Fokus geriet das Sportobjekt Köpfchen durch die mehr oder weniger erzwungene Umsiedlung der Sportart Faustball, wegen des Neubaus der „Arena Schöne Aussicht“. Ältere Vereinsmitglieder verweisen in diesem Zusammen- hang auf eine gewisse Duplizität der Ereignisse.

Die Faustballplätze auf der Zellaer Höhe wurden in mehrjähriger Arbeit durch die Faustballer selbst geschaffen und die Platzweihe erfolgte 1984 vor großem Publikum. Die Umsiedlung auf das Köpfchen sollte nach heftigen Auseinandersetzungen die Lösung für die Perspektive der Sportart Faustball sein – und wieder haben die Sportler hunderte Stunden gearbeitet.

 

Die Absicht der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, das Sportobjekt Köpfchen seiner eigentlichen Funktion und Aufgabenstellung zu berauben, entbehrt jeglicher sportfachlichen Kompetenz und ist absolut verantwortungslos gegenüber den dort beheimaten Sportarten und Sportlern.

Die einstimmige Ablehnung des städtischen Vorhabens durch den Vereinsausschuss hatte deshalb vordergründig nicht einmal etwas mit der Perspektive der Tennisanlage zu tun. Aber auch hier herrschte Einigkeit: Gespräche für die Schaffung einer adäquaten und voll nutzungsfähigen Sportanlage sind jederzeit möglich – eine Verlagerung der Tennisanlage auf das Köpfchen steht nicht zu Disposition!



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